Rehasport Köln Kalk
Mehr Lebensqualität durch Kräftigung, Schmerzreduktion und Heilung

Allgemeine Nutzungsinformation zur Prävention auch an Geräten

Hinweis zur Teilnahme an unseren Präventionskursen und zur Nutzung unserer Trainingsgeräte

Sehr geehrte Interessentin, sehr geehrter Interessent,

für die Teilnahme an unseren Präventionskursen sowie zur Nutzung unserer Trainingsgeräte setzen wir eine ärztliche Meinung bzw. eine ärztliche Bescheinigung voraus. Dies dient der Sicherstellung, dass keine gesundheitlichen Bedenken gegen die Teilnahme bestehen und wir gemeinsam mit Ihnen auf eine sichere und zielgerichtete Gesundheitsförderung hinarbeiten können.

Die Buchung unserer Präventionsangebote erfolgt selbstverständlich in Ausnahmefällen auch auf freiwilliger Basis. Durch Ihre Teilnahme haben Sie die Möglichkeit, zusätzliche kostenfreie Leistungen – wie z. B. individuelle Betreuung oder aktionsbezogene Sonderangebote – in Anspruch zu nehmen. Vor dem Start der Kurse erfolgt eine fachgerechte Einweisung durch unsere qualifizierten Trainerinnen und Trainer.

Wir möchten jedoch ausdrücklich empfehlen zeitnah eine ärztliche Bescheinigung einzureichen. Diese Maßnahme ist nicht nur für Ihre Sicherheit wichtig, sondern unterstützt auch die langfristige Umsetzung ärztlicher Empfehlungen im Rahmen Ihrer Gesundheitsvorsorge.

Bitte beachten Sie zudem, dass mit der Teilnahme an den Präventionskursen die ausdrückliche Bestätigung erfolgt, dass keine medizinischen Kontraindikationen im Bereich des Bewegungsapparates vorliegen, die einer Teilnahme entgegenstehen könnten.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unseren Teilnahmebedingungen, die unter folgendem Link abrufbar sind: www.fitmitsly.de/teilnahmebedingung

Dem Teilnehmer ist bekannt, dass 2x im Jahr dieser Anspruch auf die Präventionskurse und Einzelbetreuung nur zu Aktionszeiträumen von Healthengineers genutzt werden darf. Der Teilnehmer ist entsprechend für ein Kalenderjahr von den Reha-Regeln bei der Buchung von zwei Präventionskursen befreit. Unterhalb finden Sie im weiteren Verlauf unsere Nutzungsbedingung und AGB zu der Teilnahme an unseren internen Aktionen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Einzelbetreuung für gesetzlich Versicherte im Rahmen des Rehasports


Im Rahmen der Einzelbetreuung erhalten gesetzlich versicherte Rehasport-Teilnehmende folgende Leistungen:

  • Jahresnutzung der individuell gezeigten Trainingsgeräte jeweils am eigenen Rehasportkurstag im Zeitraum vom 01.01. bis 31.12. eines Kalenderjahres
  • Eine einmalige, ca. 30-minütige Einzelbetreuung zur Einweisung an maximal drei empfohlenen Geräten
  • Videoaufnahme der eigenen Übungsausführung mit dem eigenen Mobiltelefon zur späteren Kontrolle und Wiederholung
  • Ausdruck bzw. Versand der gerätebezogenen Empfehlungen per E-Mail auf Wunsch


Nicht Bestandteil dieses Angebots sind:

  • eine fortlaufende oder gelegentliche Betreuung über die initiale Einweisung hinaus
  • Videoaufnahmen der Übungsausführungen durch unsere Trainerinnen und Trainer


Wichtiger Hinweis:

Bitte sehen Sie von der Nutzung weiterer Geräte ab, da diese im Widerspruch zu den individuell empfohlenen Übungen stehen könnten. Eine nicht abgestimmte Nutzung kann die angestrebte Schmerzreduktion beeinträchtigen oder sogar verhindern.

Bei wiederholten Verstößen gegen diese Regelungen behalten wir uns vor, das kostenfreie Zusatzangebot einzustellen und gegebenenfalls den Zutritt zum Studio zu untersagen. Nähere Informationen zu unseren Nutzungsbedingungen und AGB finden Sie hier.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Kooperation.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr FitMitSly-Team
Angebot speziell entwickelt für den Bereich "Rehasport" im eigenen Unternehmen durch die Abteilung "Prävention".

 

Nutzungsbedingungen und AGB für das ergänzende Gerätetraining im Anschluss an den Rehasport (Stand: 1. Auflage am 02.01.2025)


§ 1 Nutzung der Trainingsgeräte
Teilnehmer*innen am Rehasport, die zusätzlich eine Präventionsbuchung abgeschlossen haben, dürfen im Anschluss an ihre Rehasport-Einheit für bis zu 30 Minuten an ausgewählten Trainingsgeräten im Studio trainieren. Dieses Angebot ist fester Bestandteil unseres präventiven Gesundheitskonzepts und dient insbesondere der verbesserten Schmerzreduktion und Mobilitätsförderung.

§ 1.1 Auswahl und Anzahl der Geräte
Für den individuellen Trainingszirkel werden maximal drei Geräte empfohlen, die in Rücksprache mit dem Gesundheitsexperten ausgewählt wurden. Eine Nutzung einmal pro Woche ist ideal, um positive Entwicklungsschritte festzuhalten. Der Trainingsplan wird einmalig zum Trainingsstart kostenfrei ausgedruckt. Dieser kann nicht gesondert als Duplikat ausgestellt werden, weil diese Funktion nicht zur Verfügung steht. Dieser ist von Teilnehmer*innen sorgfältig aufzubewahren. Bei Abhandenkommen kann durch eine erneute Buchung einer Einzelbetreuung ein neuer Trainingsplan ausgehändigt werden.

 

§ 1.2 Nutzungszeiten
Die Nutzung ist nur innerhalb der festgelegten Studiozeiten möglich:

 

  • Montag bis Donnerstag: 10:00 – 13:30 Uhr & 14:45 – 17:30 Uhr
  • Freitag: 10:00 – 12:00 Uhr

 

§ 1.3 Durchführung des Trainings
Das Gerätetraining erfolgt nach individueller Einweisung durch den Gesundheitsexperten. Die Geräte sollen im Rahmen eines Zirkels möglichst gemeinsam mit anderen Teilnehmenden genutzt werden, um eine optimale Auslastung ohne Wartezeiten zu gewährleisten.

 

§ 1.4 Nutzungsdauer
Die Präventionskurse dauern i. d. R. 8 Wochen. Bei Inanspruchnahme von 2 Präventionskursen, sprich 16 Wochen, schalten wir Sie automatisch für ein Jahr frei. Somit sparen Sie über 550€ im Jahr. Das Angebot gilt solange die Regeln eingehalten werden. Änderung vorbehalten.


 

§ 2 Kostenfreie Betreuung & Zusatzleistungen
Das Präventionsangebot enthält bereits Leistungen im Wert von über 550 €, welche durch die Buchung abgedeckt sind. Zusätzlich können Teilnehmende einmal pro Woche kostenfrei die Geräteeinstellungen gemeinsam mit dem Gesundheitsexperten anpassen lassen. Weitere kostenfreie Leistungen finden Sie im Abschnitt Preise & Nachbetreuung.

 

§ 3 Verlust des Gruppenplatzes
Die Qualität der Betreuung hängt von der regelmäßigen Teilnahme und Kooperation zwischen Teilnehmenden und Gesundheitsexperten ab. Bei unregelmäßiger oder fehlender Teilnahme kann der feste Gruppenplatz entfallen. In diesem Fall ist eine Teilnahme nur noch zu freien Kurszeiten („Schichtarbeiterregelung“) möglich. Details hierzu finden Sie unter Rehasport Kurszeiten.

 

§ 4 Vorrangregelung bei der Gerätenutzung
§ 4.1 Mitglieder

 

Mitglieder, die eine monatliche Gebühr für das Gerätetraining entrichten und ein entsprechendes Armband tragen, haben bei der Nutzung Vorrang. Diese Mitglieder trainieren seit 2020 regelmäßig im Studio und verfügen über einen festen Platz.

 

§ 4.2 Personal Training
Kund*innen im Personal Training buchen fixe Zeitfenster mit individueller Betreuung. Während dieser Einheiten sind die benötigten Geräte exklusiv für diese Kund*innen reserviert.

 

§ 5 Beendigung der Teilnahme
Healthengineers behält sich das Recht vor, die Teilnahme am kostenlosen Präventionsangebot sofort zu beenden, wenn die Nutzung nicht zweckdienlich oder störend erfolgt. Gründe hierfür sind unter anderem:

 

  • Blockieren von Geräten durch Handtücher oder Gegenstände („Reservierungen“),
  • intensive Gespräche mit anderen während des Trainings,
  • Verhalten, das den Betrieb oder andere Teilnehmende stört.
  • Unangemessene Nutzung der vorgeführten Geräte (bspw. fallen, knallen, schlagen)

 

§ 5.1 Hygienevorschriften
Für eine ordnungsgemäße und hygienische Nutzung der Trainingsgeräte gelten folgende Vorgaben:

 

  • Sportschuhe sind Pflicht: Die Nutzung der Geräte ist nur mit sauberen Sportschuhen, die ausschließlich in den Trainingsräumen getragen werden, gestattet.
  • Handtuchpflicht: Ein eigenes Handtuch ist bei jeder Trainingseinheit mitzuführen und auf den Geräten zu verwenden.
  • Desinfektion nach der Nutzung: Nach jeder Nutzung sind die Geräte mit den bereitgestellten Reinigungsmitteln zu desinfizieren.
  • Alternative bei Allergien: Bei allergischen Reaktionen auf die Reinigungsmittel dürfen alternativ Handschuhe getragen werden, um den Hygieneanforderungen weiterhin gerecht zu werden.

 

Ein Verstoß gegen diese Vorschriften kann zur Einschränkung oder Beendigung der Nutzungserlaubnis führen.

§ 5.2 Regelverstoß
Die Trainingsgeräte dürfen ausschließlich entsprechend der Empfehlung des Gesundheitsexperten genutzt werden. Die eigenständige Nutzung anderer Geräte kann den Trainingsfortschritt negativ beeinflussen und widerspricht dem Konzept der präventiven Einzelbetreuung. Bei Verstößen kann die Teilnahme am Angebot beendet werden.

 

§ 5.3 Abbruch oder Unterbrechung wahrgenommener Termine


Healthengineers behält sich das Recht vor, bereits wahrgenommene Kurstermine – maximal jedoch in Höhe des erstattungsfähigen Betrags der gesetzlichen Krankenkassen – in Rechnung zu stellen, sofern der/die Teilnehmer\*in den Präventionskurs eigenständig unterbricht oder abbricht.
Als wahrgenommene Termine gelten ausdrücklich auch das Aufklärungs- und Informationsgespräch sowie eine ggf. absolvierte erste 30-minütige Einweisung an den Trainingsgeräten mit individueller Zielsetzung und Kursplanung – selbst dann, wenn im Anschluss keine weiteren Kurseinheiten besucht wurden. In solchen Fällen wird mindestens ein Präventionskurs in Rechnung gestellt. Die Teilnahme kann dann alternativ im häuslichen Umfeld (Online-Präventionskurs) erfolgen, wodurch eine Bezuschussung durch die gesetzliche Krankenkasse grundsätzlich weiterhin möglich ist.
Die Rechnungsstellung und Abbuchung für den Online-Präventionskurs erfolgt in diesem Fall bereits vor Kursstart über das Online-Portal. Erst nach vollständiger Durchführung aller acht Kurseinheiten kann eine Bezuschussung durch die Krankenkasse gewährt werden, da die Teilnahme durch Healthengineers bestätigt werden muss. Im Vorfeld kann keine Teilnahmebestätigung erfolgen, weil eine tatsächliche Teilnahme nicht prognostizierbar ist.
Der/die Teilnehmer\*in hat die Möglichkeit, die verbleibenden Kurseinheiten im selben Kalenderjahr nachzuholen, spätestens mit Kursbeginn am 01.11. des laufenden Jahres, um weiterhin einen Erstattungsanspruch gegenüber der Krankenkasse zu wahren. Erfolgt die Wiederaufnahme des Kurses erst im darauffolgenden Jahr, erlischt dieser Anspruch. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bereits entstandener Kosten – insbesondere bei einer Teilnahmequote unter 80 %.

§ 6 Teilnahmebedingungen & Zahlungsmodalitäten für Präventionskurse
  1. Voraussetzung
    Das Angebot von Healthengineers im Bereich der Präventionskurse ist ausschließlich in Verbindung mit der Teilnahme am Rehabilitationssport gültig.
  2. Anmeldung und Teilnahme
  3. Die Teilnahme an Präventionskursen ist erst nach verbindlicher Anmeldung und Bestätigung durch Healthengineers möglich.
  4. Teilnahmebescheinigung und Erstattung durch Krankenkassen
    Nach Beendigung des Kurses stellt Healthengineers eine Teilnahmebescheinigung aus. Diese ist vom Teilnehmer eigenständig auszufüllen und bei der zuständigen Krankenkasse einzureichen. Die Prüfung sowie die Entscheidung über eine Erstattung der Kursgebühren liegen ausschließlich im Verantwortungsbereich der Krankenkasse. Healthengineers übernimmt hierfür keine Gewähr.
  5. Zahlungsfälligkeit
    (a) Healthengineers pausiert die Fälligkeit der Kursgebühr bis zur Einreichung der Teilnahmebescheinigung durch den Teilnehmer.
    (b) Spätestens zwei Wochen nach Einreichung der Teilnahmebescheinigung bei der Krankenkasse ist der offene Betrag durch den Teilnehmer zu begleichen, sofern noch keine Erstattung erfolgt ist.
    (c) Bleibt eine Forderung drei Wochen nach Beendigung des Kurses weiterhin offen, ist Healthengineers berechtigt, den offenen Betrag mittels SEPA-Lastschrift oder der vereinbarten Zahlungsmethode einzuziehen.
  6. Eigenverantwortung
    Der Teilnehmer ist verpflichtet, die Teilnahmebescheinigung rechtzeitig und ordnungsgemäß bei seiner Krankenkasse einzureichen. Erfolgt keine (vollständige) Kostenübernahme durch die Krankenkasse, bleibt der Teilnehmer in vollem Umfang zur Begleichung der Kursgebühren verpflichtet.

Stand 23.05.25: Ständige Änderung vorbehalten; durch die steigende Anzahl der Teilnehmer erforderlich.

 

ERSTE BEKANNTMACHUNG UND INTERNE KOMMUNIKATION: ab 01.08.2024
LETZTE AKTUALISIERUNG UND STAND: 19.04.2025

 
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