Vereinbarung zur Rehasport-Teilnahme (vdek)
Regelmäßige Teilnahme am Rehasport
Die regelmäßige Teilnahme ist insbesondere Voraussetzung,
- um dem ganzheitlichen Ansatz gerecht zu werden und
- um gruppendynamische Prozesse in Gang zu setzen.
Unterbrechungen der Teilnahme
- Urlaubsreisen
- Krankenhaus- oder Reha-Klinikaufenthalte
- ärztlich bestätigte Arbeitsunfähigkeit
Nicht begründete Unterbrechung des Rehasports
- den Rehasport bzw. das Funktionstraining abzubrechen und
- die bis dahin erbrachten Leistungen ordnungsgemäß abzurechnen.
relevante ärztliche Diagnosen
- Pflege von Angehörigen
- Erkrankung eines Kindes
- vergleichbare besondere Belastungssituationen
Abbruch des Rehasports durch den Leistungserbringer
Bei einem Abbruch des Rehasports oder des Funktionstrainings ist ein gesonderter Hinweis an den jeweiligen Rehabilitationsträger erforderlich, dass die Maßnahme durch den Leistungserbringer beendet wurde.
Hinweis zu Schließungen von Übungsstätten
Die vorübergehende Schließung von Übungsstätten (z. B. Sporthallen oder Schwimmbäder) führt
- nicht zu einer vorzeitigen Beendigung der Maßnahme und
- nicht zu einer Verlängerung der bewilligten Leistungsdauer.
Das Originalschreiben zur "Erklärung zur Regelmäßigkeit im RS" kann unter dem PDF auch heruntergeladen werden:
Regel-Aktualisierung ab Neujahr 2026
Unter dem entsprechenden Link finden Sie die Rehasport-Regelungen ab 2026 bei Healthengineers. Diese sind präziser formuliert und geben Aufschluss über weitere wichtige Punkte zur Teilnahme am Rehasport.
